Logo Wohnungsgenossenschaft inklusiv LEben eG

Wohnungsgenossenschaft inklusiv LEben eG

Vorschaubild zu Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen
Investieren Sie - nachhaltig, sicher und sinnvoll.
Unterstützung
Darlehen

Eine sehr wirkungsvolle Möglichkeit das Projekt "C8" nachhaltig zu unterstützen, ist ein Nachrangdarlehen (also ein “Direktkredit”) von z.B. 500, 1.000, 2.000 bis maximal 10.000 € (für maximal 1,5 % Zinsen bei einer  Laufzeit von 5 Jahren).

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen sind Geldbeträge, die uns direkt geliehen werden – ohne den Umweg über eine Bank. Dabei bestimmen Sie als Unterstützer*in selbst die Höhe und Laufzeit (mindestens 5 Jahre) Ihres Nachrangdarlehens.

Diese Form der Finanzierung erlaubt es uns, die Finanzierungslücke zu schließen und zusätzliche Ideen zu verwirklichen, die ein wirklich inklusives Leben erleichtern und ermöglichen (z.B. farbiges Leitsystem im Haus zur besseren Orientierung, Bodenleitsystem für sehbehinderte Menschen, rollstuhlgerechter grüner Innenhof, unterfahrbares Hochbeet oder auch die Übersetzung unserer Homepage in leichte Sprache usw.).

Nachrangdarlehen für die Wohnungsgenossenschaft inklusiv LEben eG sind somit eine sinnvolle soziale, ökologische und nachhaltige Geldanlage.

So funktioniert ein Nachrangdarlehen

Zwischen Ihnen (den Kreditgeber*innen) und der Wohnungsgenossenschaft inklusiv LEben eG wird ein Nachrangdarlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Höhe des Kredits, Zinsen, Kündigungsfrist, Laufzeit und eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel klar geregelt sind.

Als Kreditgeber*in erhalten Sie unmittelbar nach Eingang des Geldes auf unserem Konto eine Bestätigung sowie einmal jährlich oder auf Anfrage einen Kontoauszug über Ihr Darlehen.

Kredite mit langen Laufzeiten sind für uns besonders hilfreich, weil sie eine hohe Planungssicherheit und niedrige Verwaltungskosten mit sich bringen.

Zu einem fairen Umgang mit Geld gehört für uns aber auch die  Bemühung, die Rückzahlung des Geldes vorzeitig zu ermöglichen, falls Sie darauf angewiesen sind.

Konditionen

Für ein Nachrangdarlehen an die inklusiv LEben eG  gilt: 

  • Kreditbetrag: ab 500 EUR bis max. 10.000 EUR
  • Zinsen: (0% - max. 1,5%).

Unabhängig von Höhe und Laufzeit des Kreditbetrages bieten wir drei verschiedene Zinssätze in Höhe von 0,5 %, 1,0 % oder 1,5 % p.a.

Die Zinsen werden entweder jährlich oder am Ende der Laufzeit beziehungsweise mit Vertragsbeendigung ausbezahlt.

  • Laufzeit: ab 5 Jahre
  • Kündigungsfrist: ab 6 Monaten
  • Qualifizierte Rangrücktrittsklausel (siehe unten)

Beispiel: Ein mit 1% verzinstes Nachrangdarlehen über 1.000 EUR wird nach fünf Jahren zurückbezahlt. Der/Die Darlehensgeber*in bekommt 1.000 EUR + 5 Jahre x 1 % Zinsen = 1.050 EUR.

Qualifizierte Rangrücktrittsklausel

Nachrangdarlehen sind Darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.

Die Klausel besagt zum Einen, dass für den Fall eines ökonomischen Engpasses Darlehen nicht sofort an die  Darlehensgeber*innen zurückgezahlt werden müssen, falls damit die Zahlungsfähigkeit der inklusiv LEben eG als Kreditnehmerin gefährdet ist. Zum Anderen werden im (sehr unwahrscheinlichen) Falle einer Insolvenz zuerst der Bankkredit, sowie die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient und erst danach die Nachrangdarlehensgeber*innen.

Sicherheiten

Bankübliche Sicherheiten können wir nicht bieten, da beispielsweise die Eintragung einer  Sammelgrundschuld auf Nachrangdarlehen nicht erlaubt ist (siehe Rangrücktrittsklausel).

Trotzdem haben wir viel zu bieten, was uns zu einer vertrauenswürdigen Partnerin macht. Nachrangdarlehen für die gemeinnützige inklusiv LEben eG sind gut angelegt, weil:

  • … wir die Gewissheit bieten, dass Ihr Geld für einen sozialen Zweck „arbeitet”. Wir spekulieren nicht mit Wohnraum, sondern finanzieren damit einen ökologisch nachhaltigen, inklusiven Sozialwohnungsbau auf einem Grundstück, für das wir für die nächsten 65 Jahre Nehmerin der Erbbaupacht sind.
  • … wir eine realistische Finanzplanung haben: der Bau unseres Hauses ist durch die soziale Wohnraumförderung,  eine Sonderförderung der Stadt Leipzig und Bankkredite finanziert. Letztere sind ab 2025 durch die solide kalkulierbaren zukünftigen Mieteinnahmen abgedeckt. Mit zunehmender Tilgung sinkt die Verschuldung. Entsprechend erhöht sich die Stabilität.
  • … der Jahresabschluss unserer Genossenschaft jährlich überprüft wird und genehmigt werden muss. Bislang gab es keine Beanstandungen durch das Finanzamt und den Genossenschaftsprüfverband.
  • … es eine lokale und transparente Geldanlage ist: Als Kreditgeber*in bekommen Sie regelmäßig Informationen über den Stand des Projektes und können jederzeit sehen, was Ihr Geld gerade macht. So bleibt die Verwendung Ihrer Geldanlage transparent.

Rechtlicher Hinweis: Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet die gemeinnützige inklusiv LEben eG verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

Was muss ich tun?

  1. Die Entscheidung gründlich durchdenken. Oder auch aus dem Bauch heraus treffen. Wenn die Entscheidung gefallen ist, uns ein Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen, benötigen wir den ausgefüllten und unterschriebenen Darlehensvertrag (s. unten)
  2. Auf den Eingang des von uns unterschriebenen Vertrags warten.
  3. Den vereinbarten Betrag auf unser Darlehens- und Schenkungskonto überweisen.
  4. Unseren Dank und unsere Freude entgegennehmen!

Für alle Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung!

download
Warum Sie uns nachhaltig unterstützen sollten.
Unterstützung-Anschreiben.pdf
1.42 MiB
download
iL-Vertrag-Formular250130.pdf
506.07 KiB
download
Nachrangdarlehen einfach erklärt.
Unterstützung-Nachrangdarlehen.pdf
456.14 KiB
download
Alle Informationen zum Nachrangdarlehen in einem Dokument.
SammelmappeNachrangdarlehen.pdf
1.55 MiB